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   VGH Hessen, 28.04.1988 - 4 UE 1089/85   

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https://dejure.org/1988,3983
VGH Hessen, 28.04.1988 - 4 UE 1089/85 (https://dejure.org/1988,3983)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.04.1988 - 4 UE 1089/85 (https://dejure.org/1988,3983)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. April 1988 - 4 UE 1089/85 (https://dejure.org/1988,3983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 14 Abs 1 S 1 BauNVO
    Zulässigkeit eines Windrads auf dem Dach eines Geschäftshauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufungsverfahren; Ablehnung der Erteilung einer Baugenehmigung für eine Windenergieanlage; Windrotor als bauliche Nebenanlage ; "Einfügen" eines Bauvorhabens in seine nähere Umgebung; Windenergieanlage auf dem Dach eines Hauses; Einklang mit dem Baugestaltungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 34 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 120
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1988 - 4 UE 1089/85
    Ob sich ein Vorhaben "einfügt", kann vielmehr nur unter Berücksichtigung der konkreten Eigenart der näheren Umgebung und der konkreten Umstände, die Spannungen hervorrufen können, beantwortet werden (BVerwG, Urteil vom 18.02.1983 - 4 C 18.81 - BRS 40 Nr. 64 m.w.N.).

    Auf der anderen Seite hat es die Zulässigkeit einer solchen Anlage dann, wenn in einem dicht bebauten Gebiet mit kleineren Grundstücken und einer hohen Grundflächenzahl der Bauwerke, wie es z.B. in einer Reihenhaussiedlung oder einem Gebiet mit sogenannter Teppichbauweise der Fall sein könnte, in Frage gestellt (BVerwG, Urteil vom 18.02.1983 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1988 - 4 UE 1089/85
    Dieses Erfordernis des Einfügens hindert nur daran, den durch die Umgebung gesetzten Rahmen in einer Weise zu überschreiten, die bewältigungsbedürftige und noch ausgleichungsbedürftige Spannungen begründet oder erhöht (BVerwG, U. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, BRS 33 Nr. 36; st. Rspr.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 3 LB 1071/18

    Ablehnung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei

    Dass die Anlagen auf dem Dach eines Gebäudes errichtet werden sollen, steht ihrer Beurteilung als (eigenständige) Nebenanlagen - und nicht lediglich als Teile des ("Haupt"-)Gebäudes - nicht entgegen (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 28. April 1988 - 4 UE 1089/85 - juris; Thorbecke, Der Rechtsrahmen für die Errichtung von Kleinwindanlagen, 2015, S. 325 f.; a.A. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Aufl. 2013, Rn. 406).
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